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  • Markus Schellenberg 13.02.2010

    Der Artikel 4 der StromVV sieht vor, dass alle Netzbetreiber ihren Tarif zu Gestehungskosten berechnen müssen, oder falls der Grosshandelspreis tiefer ist, zu letzterem. Jeder Verbraucher, der den Tarif verlässt und den freien Markt wählt, kennt die Verordnung offenbar nicht!
    Der Gesetzgeber hat sich offenbar selbst überlistet, als er einerseits die Marktöffnung forcieren wollte, und danach dem Konsumenten den Zugang zu den tiefen Gestehungskosten in der Schweiz gewähren wollte.
    Aber all dies hilft uns nicht weiter, wenn es darum geht sich eine Gesellschaft vorzustellen, welche weniger verschwenderisch mit seinen Resourcen umgeht!

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